Gründung
Zur Herstellung einer sicheren Gründung ist es erforderlich die Bodenverhältnisse zu kennen. Dies ist in jedem Fall über ein Bodengutachten sicherzustellen. Vor einem eventuell notwendigen Grundstückskauf sollte der Erwerber ein Bodengutachten in Auftrag geben. Der Preis für das Grundstück ist auch in Abhängigkeit von den Gründungsanforderungen verhandelbar.
Aus dem Bodengutachten ergeben sich die notwendigen Leistungen. In der Regel sind 30 cm Mutterboden zu entfernen und zu entsorgen. Dieser Boden wird komplett durch verdichteten Füllsand ausgetauscht.
Abwasserleitungen und Leerrohre für Wasser und Stromleitungen werden unter der Bodenplatte eingebaut.
Die Gründung erfolgt über eine umlaufende Frostschürze, welche neben der Sicherung gegen Frostauftrieb die hauptsächlichen Lasten aus der Konstruktion übernimmt. Die Lasten aus tragende Innenwänden werden ebenfalls über ein Streifenfundament abgeleitet.
Nichtragende Innenwände und die Verkehrslasten werden über eine bewehrte Bodenplatte mit geringfügiger Bewehrung auf den Untergrund übertragen. In die Bodenplatte wird ein Fundamenterder aus verzinktem Bandstahl eingebracht.
Die Bodenplatte wird mindestens 15cm über Oberkante Gelände hergestellt. Damit ist die Sicherung des Holzhauses gegen Oberflächenwasser sicher gestellt.
Eine vollflächige Abdichtung mit einer stabilen Kunststofffolie sichert das Gebäude vor aufsteigender Feuchtigkeit.